Elektrolastwagen vermehren sich flott. Richtig eingesetzt sind sie ein Gewinnbringer. Inzwischen werden nahezu 20 % der neuen Lastwagen mit elektrischem Antrieb verkauft. Wer Kilometer macht, einigermassen vernünftig disponieren kann und den Strom auf dem eigenen Platz bekommt, wird in den nächsten Jahren profitieren.
Mühsam wird es erst, wenn das Aufladen der Batterie unnütze Wartezeiten ergibt. Idealerweise reicht die Batterie für einen Tageseinsatz oder sie kann bei einer Mittagspause nachgeladen werden. Muss gewartet werden, bis eine Ladesäule frei ist, oder muss extern nachgeladen werden, heisst das meistens, dass der Chauffeur seine Zeit beim Fahrzeug verbringen muss. Je nach Bedarf und Leistung der Ladesäule kann dies ein bis zwei Stunden dauern.
Muss der Chauffeur warten, bis die Säule frei wird, ist das als Arbeitszeit zu werten. Wird die Säule frei, muss er aufpassen, dass kein anderer zuvorkommt. Die Zeit beim Einschalten und Abschliessen des Ladevorgangs gilt als Arbeitszeit.
Muss man den Ladevorgang nicht überwachen, kann man die Dauer des Ladevorgangs abschätzen, und die Zeit gilt als Bereitschaftszeit. Bereitschaftszeit ist zu entlöhnen oder als Arbeitszeit gutzuschreiben. Kann die Zeit während des Ladevorgangs als sinnvolle Pause genutzt werden, etwa zur Verpflegung, darf der Fahrtschreiber auch auf Pause gestellt werden.
Viele Ladestationen entlang der Autobahn haben allerdings keine Verpflegungsmöglichkeiten in der Nähe – folglich gilt dort Bereitschaftszeit. Das ist nicht so tragisch, Bereitschaftszeit wird als Lenkzeitpause gerechnet. Wer anstelle einer Lenkzeitpause genügend Bereitschaftszeit hat, kann nach dem Laden weiterfahren. Aber: Herumstehen für die Firma gehört bezahlt. Bereitschaftszeit, die auf dem Fahrtschreiber erfasst ist, lässt sich bei Bedarf juristisch einfordern und ist gut fürs Lohnkonto.
Besteht in der Firma der Grundsatz, dass Bereitschaftszeit nicht bezahlt wird, oder sagt sie sogar: «Bei uns gibt es keine Bereitschaftszeit», gelten diese Zeiten als Arbeitszeit und gehören auch so auf den Fahrtschreiber. Eine Firma, welche Elektrolastwagen ohne eigene Ladestation einsetzt und welche Wartezeit nicht bezahlen will, hat die Rechnung für die Wartezeiten noch nicht gemacht. Einen Lastwagen jeden Tag tagsüber mehrere Stunden an einer Ladestation zu blockieren, rechnet sich nicht für die Firma, aber auch nicht für den Chauffeur.
Es ist verständlich, dass mancher Chauffeur keine Freude an Elektrolastwagen hat, insbesondere wenn er im Voraus weiss, dass ihn die Firma fürs Herumstehen nicht gerne bezahlt.
Text: David Piras
Zeichnung: Trinco
