Routiers: Das Bundesamt für Unfallverhütung (BFU) schreibt, dass Unfälle mit jährlich 1200 Schwerverletzten und 59 Getöteten auf Ablenkung und Unaufmerksamkeit zurückzuführen seien. In der Tat kann uns im Alltag vieles ablenken. Wie nehmen Sie das Problem aus juristischer Sicht wahr?
Elvedin Mesic: Auch wenn ich die Statistiken nicht im Detail studiert habe, trifft dies leider zu. Allerdings sind diese Unfälle meist auf unaufmerksame Lenker von Personenwagen zurückzuführen.
Und im Bereich des Berufstransports?
Hier zählen mangelnder Abstand und unvorsichtiger Spurwechsel zu den häufigsten Gründen. Die meisten Chauffeure sind sich der Konsequenzen von Ablenkung bewusst – sie lenken zum Grossteil schwere Fahrzeuge, die über 3,5 Tonnen wiegen. Die Folgen für andere Unfallbeteiligte können daher verheerend sein. Sachschäden bei schweren Unfällen sind erheblich grösser: Sowohl das Transportgut als auch die Fahrzeuge sind teurer. Weiter entgehen der Firma aufgrund des Fahrzeugausfalls Aufträge.
Und von den Folgen eines Ausweisentzugs wollen wir lieber erst gar nicht sprechen …
Ja, sie sind für Berufsfahrer natürlich sehr gravierend. Chauffeure sind beruflich auf ihren Führerausweis angewiesen und müssen im Fall eines Entzugs oft auch mit einem Stellenverlust rechnen.
Kommen wir zurück zur Ablenkung. Was gilt juristisch denn eigentlich als «Ablenkung»? Oder anders gefragt: Gibt es eine gesetzliche Definition oder basiert die Beurteilung auf Einzelfällen?
Als Ablenkung im Sinne des Gesetzes gilt jede Verrichtung, welche die Aufmerksamkeit des Lenkers vermindert, unabhängig von ihrer Natur.
Wie beurteilen Gerichte denn, ob ein Fahrer «abgelenkt» war – z. B. beim Einstellen des Radios?
Grundsätzlich erfolgt die Beurteilung auf zweifache Weise. Einerseits die Verrichtung selbst, anderseits die Dauer der Verrichtung. Zum Beispiel: Das Radio kann der Fahrer in der Regel einhändig lauter machen – durch einen automatisierten Handgriff ohne Wegsehen oder gar durch eine Taste am Lenkrad. Dies würde wohl kaum als relevante Ablenkung qualifiziert, solange der Blick auf die Strasse gerichtet und die andere Hand am Steuer ist.
Wie sieht es dagegen mit der Benutzung des Mobiltelefons oder dem Griff zur Flasche aus?
Hier ist die Aufmerksamkeit stärker gestört. Im Fall der Flasche werden vielleicht sogar beide Hände benötigt – das ist wesentlich schlimmer zu werten. Die Dauer der Ablenkung ist entscheidend: Ein Blick auf das Telefon ohne Verrichtungen ist vergleichbar mit einem Blick auf den Tachometer – also keine relevante Ablenkung. Das Lesen einer SMS oder einer E-Mail hingegen schon.
Wenn ich nun beispielsweise mit dem Handy am Ohr telefoniere – mit welchen rechtlichen Konsequenzen muss ich rechnen?
Eine solche geringfügige Ablenkung endet in der Regel mit einer Ordnungsbusse. SMS schreiben, Lieferschein lesen und Ähnliches ziehen aber sowohl ein Straf- wie auch ein Administrativverfahren nach sich. Letzteres kann mit Verwarnung bis hin zum Ausweisentzug enden.
Viele Chauffeure müssen mit digitalen Geräten wie Navigation, Bordcomputer und Lieferapps arbeiten. Wie ist hier die Rechtslage – wo endet «beruflich nötig», wo beginnt «verboten»?
Beruflich nötig werden wohl alle sein. Die Frage ist, wie man damit umgeht. Klar ist, dass Manipulationen an den genannten Geräten während der Fahrt zu unterlassen sind – das ist verboten. Einstellungen sind daher möglichst vor Antritt der Fahrt vorzunehmen.
Und wenn der Arbeitgeber aber solche Systeme verlangt oder die Routenplanung per App erfolgt: Wer trägt dann die Verantwortung bei einem Unfall?
Grundsätzlich steht der Chauffeur an vorderster Front und ist hauptverantwortlich für das sichere Führen des Fahrzeugs. Daher darf er ohne Konsequenzen solche Weisungen ablehnen. Chauffeure sollen alles, was das Lenken des Fahrzeugs erschwert, die Aufmerksamkeit stört und auf technische Mängel zurückzuführen ist, ihrem Arbeitgeber möglichst schriftlich und nachweisbar mitteilen.
Spielt es denn eine Rolle, ob ein selbstverschuldeter Unfall im beruflichen oder privaten Kontext passiert?
Bei der Haftung wird nicht zwischen Berufsunfall und Unfall mit Privatfahrzeug unterschieden. Hingegen kann beispielsweise im Fall von Administrativverfahren die berufliche Angewiesenheit einen Unterschied machen.
Gibt es diese Differenzierung wirklich?
Die Gesetze sind eigentlich klar. Allerdings wäre es ein wenig angenehmer, wenn die Behörden mehr differenzieren würden. Oft stecken Arbeitsüberlastung durch Arbeitgeber oder interne Weisungen dahinter. Polizei und Staatsanwaltschaft bemühen sich kaum, dem Sachverhalt bis auf den Grund zu gehen, bevor ein Entscheid gefällt wird. Der Chauffeur steht daher in der Pflicht, sich zu verteidigen.
Muss der Arbeitgeber nicht seiner Fürsorgepflicht nachkommen?
Doch. So schreibt es das Arbeitsgesetz vor. Auch das Obligationenrecht beinhaltet Bestimmungen zum Schutz des Arbeitnehmers. Zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gehört mitunter der Schutz der Gesundheit – der körperlichen Integrität. Weiter darf der Arbeitgeber keine Weisungen erteilen, die den Arbeitnehmer zu einer Straftat bringen könnten.
Gibt es denn juristische Möglichkeiten, Arbeitgeber stärker in die Pflicht zu nehmen, wenn sie indirekt Ablenkung fördern, etwa durch Multitasking-Anforderungen?
Man kann den Arbeitgeber dazu auffordern, sich an die Gesetze zu halten und seiner Fürsorgepflicht nachzukommen. Bei gravierenden Fehlern und fragwürdigen Arbeitsbedingungen können Arbeitsinspektorate informiert werden. Dazu muss sich die anzeigende Person jedoch gut vorbereiten und entsprechende Beweise haben.
Was empfehlen Sie Chauffeuren im Alltag, um sich rechtlich abzusichern – und sicher unterwegs zu sein?
Grundsätzlich sollten während der Fahrt keine Verrichtungen ausgeführt werden. Ist etwas notwendig, dann lieber anhalten. Gegenüber dem Arbeitgeber ist eine klare Kommunikation empfehlenswert.
Und zu guter Letzt: Wenn Sie einem Chauffeur einen einzigen Rat geben könnten, um sich vor Ablenkung – und rechtlichen Folgen – zu schützen: welcher wäre das?
Hände ans Lenkrad und Augen auf die Strasse.
Text: Fabienne Reinhard
Fotos: Daniel von Känel
Schwere Unfälle
Zu den häufigsten Hauptursachen von schweren Unfällen auf Autobahnen und Autostrassen zählen Unaufmerksamkeit und Ablenkung (52 schwere Unfälle; –2 gegenüber 2023), Fehlverhalten bei Fahrbewegungen (44 schwere Unfälle; –7 gegenüber 2023), nicht angepasste Geschwindigkeit (27 schwere Unfälle; –8 gegenüber 2023) und Einwirkung von Alkohol (21 schwere Unfälle; –1 gegenüber 2023).
Quelle: Strassenverkehrsunfall-Statistik 2024, ASTRA
Risikofaktoren für Ablenkung
– Das Handy. Handynutzung erhöht das Unfallrisiko um den Faktor 3,6. Telefonieren mit einer Freisprechanlage erhöht das Unfallrisiko übrigens ebenfalls – obwohl es erlaubt ist.
– Navi, Radio und Co. Das Bedienen elektronischer Geräte erhöht das Unfallrisiko um den Faktor 2,5.
– Gespräche mit Mitreisenden. Interaktion mit Mitfahrenden erhöht das Unfallrisiko um den Faktor 1,4.
– Nach Gegenständen greifen. Das Greifen nach Gegenständen – z. B. auf der Rückbank im Auto – erhöht das Unfallrisiko um den Faktor 9,1.Quelle: Bundesamt für Unfallverhütung (BFU)
Die fünf wichtigsten Tipps
– Multitasking vermeiden – am Steuer, zu Fuss und auf dem Velo.
– Handy in der Tasche lassen – egal, wie man unterwegs ist.
– Verkehr im Blick behalten – das gilt immer.
– Navi im Auto vor der Fahrt programmieren.
– Wenn während der Fahrt etwas Wichtiges zu erledigen ist: kurz anhalten.Quelle: Bundesamt für Unfallverhütung (BFU)

