Das ASTRA passt die Gesetze temporär an die aktuelle Situation an.

Aufgrund der Coronavirus – Pandemie beschloss das Bundesamt für Strassen (ASTRA), bestimmte Regeln vorübergehend anzupassen. Dies um die Transportkapazitäten mit Lastwagen in der Schweiz zu gewährleisten. Diese Massnahmen gelten bis spätestens 30. September. Das ASTRA beurteilt die Situation kontinuierlich. Einige Deadlines bezüglich der Führerscheine wurden auch angepasst. Sie als Chauffeur können von diesen Änderungen betroffen sein. Im Folgenden finden Sie eine Liste der wichtigsten Notmassnahmen.

Entscheidung vom 17. März

  • Verlängerte Zeit für die Erneuerung des Fahrerqualifikationsausweis (FAK 95)

  • Die regelmässigen ärztlichen Kontrollen werden ausgesetzt

  • Inhaber eines ab dem 9. März abgelaufenen ADR – Ausweis dürfen weiterhin gefährliche Stoffe fahren.

Entscheidung vom 20. März

Das ASTRA hat auch das Strassenverkehrsgesetz sowie die ARV in Absprache mit dem BAV geändert. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der getroffenen Massnahmen.

  • Fahrzeuge, deren Gesamtgewicht abgelastet wurde, können mit dem vom Hersteller garantierten Gesamtgewicht verwendet werden.

  • Das Fahrverbot am Sonntag und in der Nacht wird für den Transport wichtiger Güter wurde aufgehoben

  • Die maximale Fahrzeit über zwei Wochen wird auf 112 Stunden verlängert,zweimal auf 56 Stunden pro Woche (statt 90 Stunden in 14 Tagen)

  • Der Chauffeur darf die tägliche Ruhezeiten 5 Mal auf 9 Stunden reduzieren. Anstatt der normalen täglichen Ruhezeit von 11 Stunden, welche normalerweise nur 3 mal pro Kalenderwoche auf 9 Stunden reduziert werden darf.

  • Die wöchentliche Ruhezeit wird von 45 Stunden auf 36 Stunden reduziert

Diese Ausnahmeregeln gelten nur mit einer schriftlichen Bewilligung des BWL (Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung). Das BWL wird mit den Transportunternehmen zusammenarbeiten und die Bedingungen von Fall zu Fall festlegen um die erforderliche Bewilligung auszustellen. Im Falle einer Polizeikontrolle muss der Fahrer die vom BWL ausgestellte Bewilligung, sowie die Entscheidung des ASTRA vorlegen können.

N’hésitez pas à vous rendre sur le site de l’OFROU pour plus de détails : COVID-19: mesures concernant la circulation routière

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