Das ASTRA passt die Gesetze temporär an die aktuelle Situation an.
Aufgrund der Coronavirus – Pandemie beschloss das Bundesamt für Strassen (ASTRA), bestimmte Regeln vorübergehend anzupassen. Dies um die Transportkapazitäten mit Lastwagen in der Schweiz zu gewährleisten. Diese Massnahmen gelten bis spätestens 30. September. Das ASTRA beurteilt die Situation kontinuierlich. Einige Deadlines bezüglich der Führerscheine wurden auch angepasst. Sie als Chauffeur können von diesen Änderungen betroffen sein. Im Folgenden finden Sie eine Liste der wichtigsten Notmassnahmen.
Entscheidung vom 17. März
Entscheidung vom 20. März
Das ASTRA hat auch das Strassenverkehrsgesetz sowie die ARV in Absprache mit dem BAV geändert. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der getroffenen Massnahmen.
Diese Ausnahmeregeln gelten nur mit einer schriftlichen Bewilligung des BWL (Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung). Das BWL wird mit den Transportunternehmen zusammenarbeiten und die Bedingungen von Fall zu Fall festlegen um die erforderliche Bewilligung auszustellen. Im Falle einer Polizeikontrolle muss der Fahrer die vom BWL ausgestellte Bewilligung, sowie die Entscheidung des ASTRA vorlegen können.
N’hésitez pas à vous rendre sur le site de l’OFROU pour plus de détails : COVID-19: mesures concernant la circulation routière